Wir erklären Ihnen, was Sie für einen Cookie Disclaimer beachten müssen.
Kurz über Cookies (englisch für Kekse):
(Der erfahrene User kann diesen Absatz überspringen)
Cookies sind dazu da, Webseiten-Besucher zu identifizieren und ihnen das Surfen zu erleichtern. So müssen zum Beispiel Zugangsdaten nicht ein weiteres Mal eingegeben oder Warenkörbe neu befüllt werden. Auch kann Werbung gemäß Ihrer Interessen ausgespielt und personalisiert werden. Sie sehen, Cookies erleichtern uns den Aufenthalt im Internet und sparen Zeit. Wir werden in gewisser Weise zu einem gläsernen Besucher, womit wir bei den Nachteilen angekommen wären. Hier müssen Sie als Webseitenbesucher abwägen, ob sie diese Informationen preisgeben möchten oder doch lieber einen Cookie-Blocker verwenden. Ein direktes Sicherheitsrisiko stellt ein Cookie aber nicht dar.
Für die Regelung gibt es den § 15 Abs.3 des Telemediengesetzes (TMG). Dieser besagt, dass es ausreichend ist, den Nutzer zu unterrichten und auf sein ein Widerspruchsrecht hinzuweisen.
Bislang gibt es keine verpflichtende Bindung einen solchen Disclaimer auf Ihrer Webseite einzusetzen. Auf Bundesebene existiert noch keine gesetzliche Regelung oder Verpflichtung (Stand 08.07.2017). Dennoch finden sich immer mehr dieser durchaus nervigen Disclaimer auf Webseiten.
Warum ist das so? Schlicht gesagt ist es eine Richtlinie der EU (aus dem Jahr 2009) und wird, wie bereits die Vergangenheit zeigt, früher oder später verpflichtend.
Einem Trend folgen oder lieber nicht? Diese Frage ist schwer zu beantworten. Aus Sicht der User Experience, ist es wahrscheinlich nicht zu empfehlen. Aus Datenschutzgründen ist es eine durchaus legitime Sache, denn der User weiß, dass etwas im Hintergrund mit seinen Daten passiert. Das Stichwort lautet Transparenz. Gewähren Sie Ihren Usern einen "Einblick" in die Nutzung seiner Daten.
Kategorie Fremdanbieter-Cookies
Auf Cookies von Fremdanbietern sollten Sie definitiv hinweisen, meist reicht hier eine entsprechende Passage in Ihrer Datenschutzerklärung. Besonders in Fokus liegen hier statistische Erhebungen der Webseitenbesucher und der Suchmaschinen-Dienste.
Doch nicht alle Dienste sind offensichtlich erkennbar. Selbst für Webseitenbetreiber kann es durchaus schwierig sein, solche Cookies zu identifizieren. Webfonts beispielsweise können Cookies hinterlassen, wo überhaupt keine vermutet werden.
Da Sie das rechtliche Risiko nicht eingehen sollten, empfehlen wir die Einbindung eines Cookie-Hinweis. Es handelt sich um einen geringen Aufwand und der kann Sie eventuell vor einer teuren Abmahnwelle schützen.
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